Ausgabe 39 – Mai 2003
- Für Einzelpersonen: CHF 36.00 (PDF-Version ist nicht zur Weiterverbreitung berechtigt)
- Für Organisationen: CHF 98.00 (PDF-Version ist zur internen Weiterverbreitung berechtigt)
«Urteilsfähig im Sinne dieses Gesetzes ist ein jeder, dem nicht wegen seines Kindesalters oder infolge von Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunkenheit oder ähnlichen Zuständen die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.» So steht es im Art. 16 des Zivilgesetzbuches geschrieben.
Ein urteilsfähiger Mensch kann in seinem Namen Verträge abschliessen, so z. B. auch mit dem Arzt, bzw. einer Institution. Der Grundpfeiler im Verhältnis zwischen Ärztin und Patientin ist die so genannte informierte Zustimmung. Das bedeutet, dass die Patientin vor Vertragsabschluss über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und Risiken aufgeklärt wurde und aufgrund dieser Informationen selber entschied, welche Behandlung sie wünscht.
Was aber geschieht, wenn, wie im Fall von Frau P., eine Patientin nicht mehr selber entscheiden kann?
Gilt für die Ausgaben Nr. 0 bis 93:
- Für Einzelpersonen: Ein Exemplar des Buches «Gutes Leben – gutes Sterben» von Denise Battaglia und Ruth Baumann-Hölzle (Hrsg.) im Wert von CHF 34.– ist gratis inbegriffen.
- Für Organisationen: Ein Exemplar des Buches «Ethikwissen für Fachpersonen» von Christof Arn und Tatjana Weidmann-Hügle (Hrsg.) im Wert von CHF 38.– ist gratis inbegriffen.